Gesetzlich Krankenversicherte

  • Die Praxis hat eine Kassenzulassung. Damit werden die Kosten der ambulanten Psychotherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen
  • Voraussetzung der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist eine Diagnose nach ICD-10 bzw. ICD-11, sowie eine Behandlungs- und Veränderungsmotivation. Die Voraussetzungen kläre ich sehr gerne im Rahmen einer Sprechstunde mit Ihnen gemeinsam ab

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte 

  • Private Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie
  • Das Honorar einer ambulanten Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/innen auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte/innen (GOP/GOÄ)
  • Bitte klären Sie die Einzelheiten der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse ab

Selbstzahler

  • Sollten die Kosten nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden oder sollten Sie aus anderen Gründen die ambulante Psychotherapie selbst bezahlen wollen (bspw. um eine Diagnose zu umgehen), lege ich die aktuellen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) zugrunde

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